Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 25. Dezember 2013

Auf Grund eines BFH-Urteils ("Claw-Back-Besteuerung") werden ab 2012 die Erträge und Aufwendungen aus englischen Immobilien nicht mehr im Immobiliengewinn berücksichtigt. In der Regel wird es einen spürbaren Sprung nach unten geben.

Geschrieben 21. Dezember 2011 - 23:26
Hallo Wolfhard,

der Immobiliengewinn ist ein Prozentwert, mit dem Du auf den Fonds-Rücknahmepreis bezogen berechnen kannst, wie hoch die im Fondsanteil enthaltenen nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Erträge sind. Der Immobiliengewinn wird zusammen mit jedem neuen Fondspreis von der Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht.

In der Regel steigt der Immobiliengewinn innerhalb eines Fondsgeschäftsjahres, da er insbesondere durch ausländische Mieterträge gespeist wird. Genauso steigt er durch erzielte Veräußerungsgewinne von ausländischen Immobilien. Da der Fonds im Ausland auch Kosten hat, kann er auch mal fallen. Zum Ende eines Fondsgeschäftsjahres werden Dir mittels Ausschüttung oder Thesaurierung diese steuerfreien Erträge zugewiesen. Im selben Moment sinkt der Immobiliengewinn in genau dieser Höhe. So ist sichergestellt, dass die steuerfreien Erträge dem Anleger genau einmal zugerechnet werden.

Letztendlich ist für Dich nur der so genannte "besitzzeitanteilige Immobiliengewinn" entscheidend, also die Veränderung des Immobiliengewinns Deines Fonds während Deiner Haltezeit. Dies entspricht dem Anteil, den Dein Fonds während Deiner Haltezeit an steuerfreien Erträgen erwirtschaftet hat und die Dir noch nicht mittels Ausschüttung oder Thesaurierung zugerechnet wurden. Der Wert kann positiv sein, selbst wenn der Kurs des Fonds gesunken ist (dann waren wohl die ausländischen Immobilieninvestitionen erfolgreicher gewesen als die inländischen). Deine Bank berechnet bei Verkauf den besitzzeitanteiligen Immobiliengewinn automatisch und reduziert in dieser Höhe den steuerpflichtigen Anteil am Veräußerungsgewinn (so geregelt in § 8 Abs. 5 InvStG).

Da Du Deine Fondsanteile mit Verlust verkauft hast, wirst Du eine Steuergutschrift erhalten. Wenn Dein besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn positiv war, wird die Steuergutschrift sogar noch größer ausfallen; war er negativ, so wäre die Gutschrift kleiner.

Du selbst kannst leider nicht nachprüfen, ob die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft den Immobiliengewinn richtig berechnet hat (er sollte aber in der Regel stimmen). Du kannst höchstens nachprüfen, ob Deine Bank aus Kauf- und Verkaufs-Immobiliengewinn den richtigen besitzzeitanteiligen Immobiliengewinn berechnet hat (das müsste aber stimmen, da dahinter automatisierte Datenbankabfragen stehen). Dazu müsstest Du bei der Kapitalanlagegesellschaft auf der Homepage einmal nachschauen.

Solltest Du noch weitere Immobilienfonds besitzen, so achte einmal auf die Entwicklung des Fonds-Immobiliengewinns vom 31.12.2011 auf den 01.01.2012. Auf Grund eines BFH-Urteils ("Claw-Back-Besteuerung") werden ab 2012 die Erträge und Aufwendungen aus englischen Immobilien nicht mehr im Immobiliengewinn berücksichtigt. In der Regel wird es einen spürbaren Sprung nach unten geben.

Viele Grüße

TaxI
http://www.wertpapier-forum.de/topic/37494-steuerliche-behandlung-verkauf-oimmobilienfonds/page__p__729077__fromsearch__1#entry729077

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen